Als privat niedergelassener Arzt/Ärztin (Dr.B.Warneke) nimmt man nicht mehr am System der kassenärztlichen Versorgung teil und kann daher Patienten nicht "auf Chipkarte" behandeln oder Kassenrezepte ausstellen. Alle Leistungen sind daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen, einer "Preisliste", in der alle Leistungen mit ihren Gebühren verzeichnet sind. Je nach Zeitaufwand und Schwierigkeit sind dann unterschiedliche Steigerungssätze zwischen 1fach und 2,3fach bis 3,5fach möglich.

Wie ein Privatpatient erhält der selbst zahlende Patient eine Rechnung, die er innerhalb von 14 Tagen zu begleichen hat. Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, bekommt normalerweise den vollen Betrag der Rechnung vergütet. Kassenpatienten können auch versuchen, einen Teil der Rechnung von ihrer gesetzlichen Kasse erstattet zu bekommen. Die Chancen dafür sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Damit selbst zahlende Patienten eine Vorstellung davon bekommen in welchem Rahmen sich die Kosten ungefähr bewegen : für 60 Minuten (z.B. Anamnese, Beratung) werden ca. 100 Euro (Ziffern nach GOÄ s.o.) berechnet.

Stand:

20.10.2007

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